Viele Gewässer unterliegen gewissen Befahrungsregeln, z.B. Geboten, Verboten, zeitlichen Einschränkungen oder auch Einschränkungen auf Bootstypen, größe der Gruppe, etc.
Diesem Link folgend kommt man stets auf die aktuelle Liste des DKV für Deutschland:
Auch für ein paar andere Länder Europas gibt es solche Aufstellungen:
Seit Januar 2021 gilt am Staffelsee ein erweitertes Befahrungsverbot über den Winter. So ist u.a. vom 15. Oktober bis 31. März der komplette Bereich ab der kleinen Birke und westlich davon mit einem Befahrungsverbot belegt.
Regattastrecke Oberschleißheim - Trainingsverbot/Streckensperrung
dem Leistungszentrum München für Rudern und Kanu sind für das Jahr 2021 wieder eine Reihe von Veranstaltungen zu erwarten. Aus Gründen der Sicherheit ergeben sich für alle Nutzer einige Einschränkungen, für die wir um Einsicht, vor allem aber um Einhaltung bitten. Für die Wassersportveranstaltungen bestehen zu diveresen Terminen teilweise oder gar strikte Trainingsverbote.
Näheres auf der Website des LZM unter TERMIN
Roseninsel Starnberger See:
Hier gibt es wohl inzwischen eine Befahrungsverbot in Ufernähe - was dann sicher auch für das Anlanden gilt. (Schutzzone, die mit roten Bojen rund um die Insel gekennzeichnet ist.)
Auch das Anlegen am Steg der Roseninsel sollte man unterlassen, um den Fährverkehr nicht zu behindern. Man sollte am Festland nähe Fährsteg anlegen und mit der Fähre für 4 Euro rüberfahren, wenn man die Insel besuchen möchte. Man hat auch auf das Einhalten der Schutzzone mit gelben Bojen hingewiesen, die die Laichzone kennzeichnet. Das ist die mündliche Aussage am Telefon der Bayerische Schlösserverwaltung - Außenstelle Roseninsel. Stand 20.06.2017 / aktual. 05.03.2021